Private Unfallvorsorge mittels maxFamily

Eine private Unfallversicherung schließt die Lücke, in der kein Schutz durch die gesetzliche Unfall Vorsroge besteht. Die ACE European Group Limited (ACE) hat gemeinschaftlich mit Maxpool den privaten Unfallversicherungstarif maxFamily entwickelt. Seitdem gehört maxFamily zu den firmeninternen Maxpool-Versicherungs-Produkten. Maxpool betitelt ihn auch als „Ihren Liebling 2011“.

Die Höhe dieser beitragsneutralen Leistungen differiert je nach Tarif, er ist als Basis- und als Premium-Version verfügbar.

Die Premium-Variante ist enorm familienfreundlich angelegt. So sind Babys und adoptierte Kinder unaufgefordert bis zur nächsten Fälligkeit zum Nulltarif mitversichert, max. für ein Jahr. maxFamily übernimmt ansonsten Unkosten für die Unterbringung eines Elternteils im Verlauf einer durch einen Unfall bedingten vollstationären Therapie des Kindes. Sollte ein Elternteil verunfallen, können die Kosten für eine Hilfe im Haushalt bzw. Tagesmutter als Versicherungsleistung beansprucht werden.

Sowie ein Elternteil als Versicherungsnehmer stirbt, wird der Kontrakt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei weitergeführt.

Hauptaugenmerk beim Unfalltarif maxFamily stellt die verbesserte Gliedertaxe dar. Zum Vergleich zu den Allg. Unfallbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft sind die zur Bemessung der Versicherungsleistung vereinbarten Invaliditätsgrade im Basis- und auch im Premium-Tarif höher. Zum Beispiel liegt der Armwert gem. AUB 70 %, im maxFamily-Basis-Tarif 75 % und im Premium-Tarif die volle Invaliditätsleistung mit 100 %.

Des Weiteren kann zu maxFamily eine Dread Disease-Versicherungspolice versichert werden. Auf diese Weise erhält der Versicherungsnehmer bei der Erstdiagnose von Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall eine Kapitalleistung. Diese drei Erkrankungen decken über 80 % aller Fälle von ernstlichen Erkrankungen ab. Anspruch auf die Kapitalleistung besteht schon nach 14 Tagen nach der Erst-Diagnose und das abgekoppelt vom Vorgang der Erkrankung. Der Versicherungsnehmer kann über diese einmalige Zahlung ungezwungen verfügen. Dem Versicherungsnehmer bieten sich also Möglichkeiten, die er sich ansonsten nicht bewerkstelligen könnte, z.B. die Besorgung einer zweiten Expertenmeinung, welche nicht von der Krankenversicherung übernommen wird.

Mit Auskunft von nur fünf Fragen zur Gesundheit kann so eine Dread Disease-Police schließlich abgeschlossen werden.

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Privatrechtsschutz endlich auch für freiberuflich Tätige und Selbständige

Auch in 2012 wartet der ROLAND Rechtsschutz mit neuen Privatkunden-Produkten auf. Ab sofort können Selbstständige ungeachtet von der Umsatzhöhe ihre Privatrisiken über die Produktpalette für Nichtselbstständige absichern. Damit passt sich auch dieser führende Rechtsschutz Assekuradeur dem allgemeinen Markttrend an und bietet für Nichtselbständige und Selbständige die gleiche Berechnung bei der Absicherung reiner privater Risiken.

Risiken im Berufsleben Selbständiger können wie gewohnt über die Tarife für Gewerbekunden versichert werden.

Beratungsrechtsschutz hilft bei Abmahnungen im Internet

Kunden der ROLAND sind jetzt auch dann geschützt, wenn sie in ihrer Zeit nach der Arbeit unbewusst im Internet gegen Urheberrechte verstoßen. Wird ein Versicherungsnehmer deshalb von einem Rechtsanwalt abgemahnt, kann er sich von einem Roland Vertragsanwalt beratschlagen lassen. Der Rechtsvertreter setzt dann ein Erwiderungsschreiben auf, das der Kunde im eigenen Namen an den Gegner senden kann.

Die Leistungs-Update-Garantie

Alle neu abgeschlossene Rechtsschutz-Produkte bei ROLAND Rechtsschutz enthalten von nun an die Leistungs-Update-Garantie. In Folge dessen werden Policen ab
Allgemeine Vertragsbedingungen ARB 2012 selbständig auf die aktuellsten Bedingungen umgestellt. Das gilt freilich nur, wenn nur Leistungserhöhungen ohne höhere Beiträge eingeführt werden. Dadurch müssen sich Versicherte keineswegs mehr nach einem großem Zeitraum sich mit einem überaus veralteten Bedingungswerk in ihrer Rechtsschutz Versicherung abgeben.

Sie ersparen sich Zeit, denn die Anpassung muss nicht getrennt beantragt werden.

Weitere Veränderungen auf einen Blick:

1. Das weitreichende Rechtsschutz Paket “KompaktPlus” wird jetzt auch für Ärzte in Anstellung angeboten. Hierdurch kommt auch diese Fachgruppe in den Vorzug dieses hervorragenden Versicherungschutzes.

2. Opferrechtsschutz auch im beruflichen, nichtselbstständigen Bereich

Der Opferrechtsschutz hilft Ihnen Ihre Ansprüche als Nebenkläger im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs durchzusetzen. Aber auch wer versehentlich, bei Unruheen im Verlauf einer Großdemonstration, ins Visier von Einsatzkräften der Polizei gerät, kann seine möglichen Ansprüche über den Opfer Rechtsschutz geltend machen.

3. Der KompaktPlus Rechtsschutz der Roland Rechtsschutz Versicherung wird um Leistungen bei Vorsorgeverfügungen
erweitert. In den gewerblichen Rechtsschutzversicherungen ist nun in der KompaktPlus Deckung der Beratungs-RS für Selbständige mit Arbeitnehmern bei Aufhebungsverträgen eingeschlossen.

Mit diesen Aufbesserungen in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Roland Rechtsschutzversicherung sollte jeder Versicherungsnehmer, der bereits Kunde der der ROLAND Rechtsschutz ist, die Umstellung seiner Rechtsschutzabsicherung prüfen.

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