Eine private Unfallversicherung schließt die Lücke, in der kein Schutz durch die gesetzliche Unfall Vorsroge besteht. Die ACE European Group Limited (ACE) hat gemeinschaftlich mit Maxpool den privaten Unfallversicherungstarif maxFamily entwickelt. Seitdem gehört maxFamily zu den firmeninternen Maxpool-Versicherungs-Produkten. Maxpool betitelt ihn auch als „Ihren Liebling 2011“.
Die Höhe dieser beitragsneutralen Leistungen differiert je nach Tarif, er ist als Basis- und als Premium-Version verfügbar.
Die Premium-Variante ist enorm familienfreundlich angelegt. So sind Babys und adoptierte Kinder unaufgefordert bis zur nächsten Fälligkeit zum Nulltarif mitversichert, max. für ein Jahr. maxFamily übernimmt ansonsten Unkosten für die Unterbringung eines Elternteils im Verlauf einer durch einen Unfall bedingten vollstationären Therapie des Kindes. Sollte ein Elternteil verunfallen, können die Kosten für eine Hilfe im Haushalt bzw. Tagesmutter als Versicherungsleistung beansprucht werden.
Sowie ein Elternteil als Versicherungsnehmer stirbt, wird der Kontrakt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei weitergeführt.
Hauptaugenmerk beim Unfalltarif maxFamily stellt die verbesserte Gliedertaxe dar. Zum Vergleich zu den Allg. Unfallbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft sind die zur Bemessung der Versicherungsleistung vereinbarten Invaliditätsgrade im Basis- und auch im Premium-Tarif höher. Zum Beispiel liegt der Armwert gem. AUB 70 %, im maxFamily-Basis-Tarif 75 % und im Premium-Tarif die volle Invaliditätsleistung mit 100 %.
Des Weiteren kann zu maxFamily eine Dread Disease-Versicherungspolice versichert werden. Auf diese Weise erhält der Versicherungsnehmer bei der Erstdiagnose von Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall eine Kapitalleistung. Diese drei Erkrankungen decken über 80 % aller Fälle von ernstlichen Erkrankungen ab. Anspruch auf die Kapitalleistung besteht schon nach 14 Tagen nach der Erst-Diagnose und das abgekoppelt vom Vorgang der Erkrankung. Der Versicherungsnehmer kann über diese einmalige Zahlung ungezwungen verfügen. Dem Versicherungsnehmer bieten sich also Möglichkeiten, die er sich ansonsten nicht bewerkstelligen könnte, z.B. die Besorgung einer zweiten Expertenmeinung, welche nicht von der Krankenversicherung übernommen wird.
Mit Auskunft von nur fünf Fragen zur Gesundheit kann so eine Dread Disease-Police schließlich abgeschlossen werden.
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